16.11.2023

Studie: Erhöhte Mehrwertsteuer würde Gastronomiebesuche reduzieren

Mehr als die Hälfte aller Deutschen würde noch stärker als bisher auf Gastronomiebesuche verzichten, wenn die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 19 Prozent erhöht würde, wie die Bundesregierung derzeit debattiert. Das zeigt die aktuelle repräsentative Verbraucher:innenbefragung „TK-Trendbarometer“, die das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti) durchgeführt hat.

„Dieses Ergebnis macht deutlich, dass die Besteuerung von Speisen in Gastronomie und Hotellerie mit der von Lebensmitteln aus dem Supermarkt unbedingt gleichgestellt werden muss“, appelliert dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner an die Ampel-Koalition. „Eine Steuererhöhung wäre gerade in der aktuellen Inflationsphase ein echter Preisschock, Gift für das Konsumklima – und würde sich sehr negativ auf die Arbeits- und Ausbildungsplatz- sowie die Bediengastronomie auswirken. Für den reduzierten Mehrwertsteuersatz gibt es gute Gründe! Die Bundesregierung darf die Gastronomie daher nicht in eine existenzielle Notlage bringen.“

Das dti hat im aktuellen TK-Trendbarometer Verbraucher:innen zu ihren aktuellen Gewohnheiten und persönlichen Einschätzungen beim Außer-Haus-Verzehr befragt. Ergebnis: Knapp die Hälfte der Befragten besuchte die Gastronomie in den letzten sechs Monaten seltener als davor. Die Hauptgründe dafür sind zu hohe Preise und generell die Absicht zu sparen. Die Verbraucher:innen wurden auch gefragt, ob und wie sich ihr Konsumverhalten ändern würde, wenn es eine weitere Preiserhöhung in der Gastronomie durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer von aktuell 7 auf 19 Prozent gäbe. Mehr als die Hälfte der Proband:innen würde in diesem Fall die Gastronomiebetriebe noch seltener besuchen als bisher. Das gaben insbesondere Frauen und Ältere zwischen 60 und 75 Jahren an.
Studie: Erhöhte Mehrwertsteuer würde Gastronomiebesuche reduzieren
Foto/Grafik: Shutterstock
7 Prozent Mehrwertsteuer seien steuerlich gerecht und sollten auch weiterhin für das Essen in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland gelten“, sagt dti-Geschäftsführerin Eichner.
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