23.10.2025

Vogelgrippe: ZDG fordert Prüfung von Stallpflicht

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) warnt eindringlich vor der aktuellen Situation rund um die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI). "Wir befinden uns bereits in einer frühen, aber kräftigen Phase des Ausbruchsgeschehens - betroffen sind insbesondere Legehennen- und Putenbestände in Offen- und Auslaufhaltungen", erklärte ZDG-Präsident Hans-Peter Goldnick.

Die neuesten Daten des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zeigen, dass der Subtyp H5N1 derzeit bei Wildvögeln dominiert und in Nutzgeflügelhaltungen übertragen wird - Offen-, Freiland- und Auslaufhaltungen gelten als besonders gefährdet. "Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden", so das FLI. In seiner aktuellen Risikoeinschätzung setzt das Institut das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher wieder auf „hoch“. Der ZDG warnt, die Entwicklung gefährde nicht nur einzelne Betriebe, sondern die gesamte Geflügelproduktion in Deutschland.

Der rbb berichtet, dass in Brandenburg ein Putenmastbetrieb im Kreis Potsdam-Mittelmark und eine Entenzucht in Märkisch-Oderland betroffen seien. Laut NDR wurde der Erreger in einer Legehennenhaltung mit rund 55.000 Tieren im Landkreis Vorpommern-Rügen sowie in einer Legehennenhaltung mit etwa 93.000 Tieren im Landkreis Vorpommern-Greifswald nachgewiesen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband: Auf Landesebene sollte sofort geprüft werden, ob eine verpflichtende Aufstallung eingeführt werden muss, um den Eintrag erregertypischer Wildvogel-Influenza-Viren in Nutzgeflügel zu unterbinden. "Ein solches Signal ist notwendig, um die Versorgungssicherheit und Tiergesundheit zu schützen."

Gleichzeitig weist der ZDG darauf hin, dass bei Gänsehaltern - bei denen eine Aufstallung häufig nicht praktikabel ist - eine Ausnahme gelten muss: Diese Betriebe sollten weiterhin im Auslauf bleiben dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz bei der Tierseuchenkasse zu verlieren, sofern sie ein geeignetes Biosicherheits-Konzept umsetzen.

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