26.02.2026
"Shrinkflation": Neue Kennzeichnungspflicht in Österreich

Foto/Grafik: Dusan Petkovic / as
Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen den Händlern Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Österreich geht gegen versteckte Preiserhöhungen im Handel vor, der sogenannten "Shrinkflation". Ab April sind Supermärkte und Drogerien gesetzlich dazu verpflichtet, Reduzierungen der Füllmenge bei gleichbleibendem oder gar steigendem Verkaufspreis explizit am Regal zu kennzeichnen. Betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern bzw. mehr als fünf Filialen. Diese Hinweispflicht gilt für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem das veränderte Produkt in den Verkauf gelangt. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen den Händlern Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Für die Hersteller und deren Handelspartner bedeutet dies eine erhebliche Umstellung in der Preiskommunikation am Point of Sale. Während Anpassungen der Grammaturen – etwa zur Kompensation gestiegener Rohstoff- und Energiekosten – bislang oft diskret über das Verpackungsdesign gelöst wurden, erzwingt die neue Rechtslage nun eine maximale Transparenz gegenüber dem Endverbraucher. Die Hinweistexte müssen entweder auf dem Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild platziert sein und unmissverständlich über das veränderte Preis-Leistungs-Verhältnis informieren.
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