05.01.2021

Ernährungswirtschaft mit erhöhter Impfpriorität

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG, Foto: Jens Spahn) hat im Dezember in einer Rechtsverordnung die Reihenfolge der Impfungen festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Nach der Impf-Verordnung wird zuerst die Personengruppe mit höchster Priorität geimpft - über 80-Jährige sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und das Personal dieser Häuser. Nach der zweiten Gruppe mit hoher Priorität fallen in die dritte Gruppe mit erhöhter Priorität bereits Hersteller von Lebensmitteln, Kühl- und Tiefkühllogistikunternehmen sowie Speditionen und Frachtführer. Im Wortlaut der Verordnung heißt es zu den Impfungen mit erhöhter Priorität (§ 4): 'Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation.' Der Bund organisiert die Verteilung der Covid-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen, die Impfberechtigten werden von den Bundesländern informiert.   Quelle & Bild: BMG   (Januar 2021)
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