30.03.2023

ZDG: Tierschutzgesetz jetzt schnell ändern

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat auf eine neue Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) reagiert, wonach das Schmerzempfinden von Hühnerembryos nicht vor dem 13. Bruttag einsetzt. "Wir brauchen endlich eine tragfähige und rechtssichere Lösung. Das bedeutet: die Bundesregierung muss nun unverzüglich den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen, damit dieser im Bundestag bis spätestens Juni dieses Jahres beschlossen werden kann", sagte Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverband Ei e. V. (BVEi).

"Als Legehennenhalter müssen wir ab Mai/Juni die Bestellung der Junghennen beauftragen. Jede Verzögerung erhöht die Gefahr, dass Betriebe ihre Zertifizierung 'ohne Kükentöten' verlieren, wenn es passiert, dass die eingestallten Legehennen mit einem Selektionsverfahren erzeugt wurden, welches ab 2024 nicht mehr zulässig ist", so Schönecke weiter. Die Einführung des Verbots des Kükentötens "mit der politischen Brechstange" sei ein Fehler gewesen hätte im Brütereibereich Existenzen gekostet.

Das Tierschutzgesetz sieht in seiner jetzigen Form vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 7. Bebrütungstag stattfinden muss. Die Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
ZDG: Tierschutzgesetz jetzt schnell ändern
Foto/Grafik: ZDG
Jede Verzögerung erhöhe die Gefahr, dass Betriebe ihre Zertifizierung 'ohne Kükentöten' verlieren, warnt Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverband Ei e. V. (BVEi).
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