06.03.2026
EU-Parlament bestätigt: „Veggie-Burger“ bleibt zulässig

Foto/Grafik: aamulya/as
Sojawurst und Veggie-Burger bleiben als Bezeichnungen erlaubt, mit Tierarten dürfen sich Plant-Based-Produkte aber nicht vergleichen.
Das Europäische Parlament hat im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Grundsatzentscheidung zum Bezeichnungsschutz für Lebensmittel getroffen. Ein geplantes Verbot, fleischbezogene Begriffe wie „Burger“, „Steak“ oder „Wurst“ für vegetarische und vegane Alternativprodukte zu verwenden, wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt die aktuelle Praxis bestehen, nach der pflanzliche Erzeugnisse unter diesen etablierten Namen vermarktet werden dürfen, sofern sie durch Zusätze wie „vegetarisch“ oder „vegan“ eindeutig gekennzeichnet sind.
Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- und Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck. Bezeichnungen wie „Like Chicken“ sind damit zukünftig nicht mehr erlaubt.
Die Abgeordneten folgten damit der Argumentation von Verbraucherschutzverbänden und Erzeugern pflanzlicher Lebensmittel. Diese hatten angeführt, dass Begriffe wie „Veggie-Burger“ im allgemeinen Sprachgebrauch fest verankert seien und keine Irreführung der Konsumenten vorliege. Ein Verbot hätte für die Lebensmittelindustrie erhebliche Kosten für die Neugestaltung von Verpackungen und Marketingkampagnen sowie den Verlust eingeführter Markennamen bedeutet.
Im Gegensatz dazu hat das Parlament die Schutzbestimmungen für Molkereiprodukte verschärft. Während Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Pflanzenkäse“ bereits seit 2017 untersagt sind, geht das neue Regelwerk darüber hinaus: Künftig sind auch beschreibende Vergleiche wie „nach Art von Käse“ oder „Joghurt-Ersatz“ unzulässig. Auch Verpackungsdesigns, die eine optische Ähnlichkeit zu Milchprodukten aufweisen, könnten unter das erweiterte Verbot fallen.
Für die Hersteller von Tiefkühl-Convenience-Produkten bedeutet der Beschluss einerseits Rechtssicherheit bei Fleischalternativen, erfordert jedoch im Bereich der Milchsubstitute eine präzise Prüfung der Produktkennzeichnung und der Werbeaussagen, um den strengeren EU-Vorgaben zu entsprechen.
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