11.10.2016

'Plombir': EU-weiter Markenschutz

Ist 'Plombir' eine zu Recht eingetragene Unionsmarke oder eine nicht zu schützende Gattungsbezeichnung, die als russische Bezeichnung für 'Speiseeis' oder 'Sahneeis' allgemein gebräuchlich ist? Die Vierte Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, hat in dem seit vier Jahren geführten Streit nun eine Entscheidung zugunsten des Unionsmarken-Inhabers, der Dovgan GmbH in Hamburg, gefällt. Ein Antrag, Dovgan den Markenschutz abzuerkennen, wurde damit von EUIPO abgelehnt und eine frühere Entscheidung derselben Stelle, die Unionsmarke für nichtig zu erklären, aufgehoben. In der Begründung der Beschwerdestelle heißt es unter anderem: 'Zusammenfassend hat die Antragstellerin (des Antrags auf Aberkennung des Markenschutzes, d. Red.) nicht belegt, dass 'Plombir' als beschreibender Begriff verstanden wird. Dazu hat sie nur versucht aufzuzeigen, dass Russisch in Deutschland relevanter Prüfungsmaßstab ist und dass im Russischen 'Plombir' verwendet wird. Beides misslang ihr. Weder verfügen die Verkehrskreise in Deutschland über entsprechende Russischkenntnisse, noch ist überhaupt nachgewiesen worden, dass 'Plombir' in der russischen Sprache eine reine Sachangabe für Speiseeis ist. Die entsprechenden notwendigen Nachweise konnten nicht durch Berufung auf nationale Entscheidungen ersetzt werden, zumal diese in beide Richtungen unergiebig sind und die Kammer die Verkehrsauffassung in Deutschland selbst beurteilen kann.' ... 'Die Entscheidung, die Unionsmarke für nichtig zu erklären, war aufzuheben. Die Unionsmarke bleibt eingetragen.' (R 1812/2015-4)  (Oktober 2016, Autor: Jörg Rüdiger)   Quelle und Foto: Dovgan Eine 'Unionsmarke' ist eine Marke, die durch Eintrag beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in allen 28 EU-Staaten gleichzeitig Schutz genießt.
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