12.10.2016

'Plombir': Streit weiter offen

Die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung um die Verwendung des Begriffs 'Plombir' für Speiseeisprodukte ist noch nicht beigelegt. Zwar hatte die Vierte Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), wie berichtet, in zweiter Instanz einen von der Monolith-Gruppe gestellten Antrag auf Löschung der Unionsmarke 'Plombir' abgelehnt. 'Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig und wird von der Monolith-Gruppe (stellvertretend für alle am Handel und Import von und mit russischem und osteuropäischem Speiseeis Beteiligte) angegriffen werden', kündigte Rechtsanwalt Andreas Schulte von der Hamburger Kanzlei Rödl & Partner an, der Monolith vertritt. Zum Hintergrund teilte der Rechtsanwalt mit: 'Im Streit um die von der Firma Dovgan zu Unrecht beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Deutsche Marke Plombir hat im April 2016 das Deutsche Bundespatentgericht die bereits von allen Vorinstanzen angeordnete und bestätigte Löschung der (deutschen) Marke Plombir der Firma Dovgan auf Antrag der Monolith Gruppe bestätigt. Für die Deutsche Marke und das Gebiet des Deutschen Markengesetzes wurde damit durch das Urteil des Bundespatentgerichts anerkannt, dass Plombir ein beschreibender Begriff für russisches Sahneeis mit besonders hohem Fettanteil ist, den sich die Firma Dovgan monopolisieren lassen wollte durch die Anmeldung als Marke. Das Bundespatentgericht hat die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Rechtsbeschwerde wurde von Dovgan gleichwohl – allerdings nur aus formalen Gründen wegen der angeblichen Verletzung rechtlichen Gehörs – eingereicht. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist daher noch nicht rechtskräftig, kann aber nur noch in eingeschränktem Umfang überprüft werden.'   Foto: Ekaterina Pokrovsky/Fotolia.com   (Oktober 2016, Autor: Jörg Rüdiger)   Quelle: Rödl & Partner
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