20.11.2025

BVE fordert Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert anlässlich der laufenden Beratungen über die Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine „praxisnahe Überarbeitung“ der bestehenden Regelungen. Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft, der Anwendungsbeginn ist derzeit auf den 30. Dezember 2025 terminiert. Aktuell wird auf europäische Ebene über eine weitere Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein weiteres Jahr diskutiert. Deutschland hat dazu einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Die dänische Ratspräsidentschaft strebt in dieser Woche an, einen Kompromiss zu beschließen.

Aus Sicht der Ernährungsindustrie sei der Änderungsvorschlag Deutschlands richtig und wichtig, die Anwendung der EUDR für alle Betreiber bis zum 30. Dezember 2026 zu verschieben. Die BVE warnt aber vor „unverhältnismäßigen bürokratischen Pflichten“, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen überfordern würden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes: „Der Schutz der Wälder ist ein wichtiges Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Damit die EUDR aber ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Regeln praxistauglich sein. Unternehmen brauchen klare, realistische und verlässliche Vorgaben“, sagt BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng. „Die von der EU-Kommission im Oktober vorgelegten Vereinfachungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern und die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung erleichtern. Beides muss man aus Sicht der Wirtschaft als gescheitert ansehen.“

Aus Sicht der BVE sind die von deutscher Seite vorgelegten Änderungsvorschläge notwendige Schritte in die richtige Richtung, seien aber nicht ausreichend. Die BVE stellt deshalb fünf zentrale Forderungen:
1. Realistischer Zeitplan für alle Unternehmen
2. Importer-only-Ansatz: Kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand
3. Entlastung für Kleinst- und Kleinunternehmen im vereinfachten Verfahren
4. Verpflichtender Bürokratie-Check bis 2026
5. Funktionsfähiges TRACES-System
Ausführlich finden Sie die fünf BVE-Forderungen hier.

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