12.06.2026
Neues System der Unternehmensstatistiken soll Wirtschaft entlasten

Foto/Grafik: Destatis
"Wir modernisieren das über Jahrzehnte gewachsene, dadurch in Teilen inkohärente System der Unternehmensstatistiken“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Mit einem neuen System der Unternehmensstatistiken (SysdU) sollen Daten digitaler erhoben, harmonisierte Konjunktur- und Strukturdaten für alle Wirtschaftsbereiche bereitgestellt und die deutsche Wirtschaft von Meldepflichten entlastet werden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben dazu ein Zielbild der Unternehmensstatistiken entwickelt. Auf Basis des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes soll das Konzept noch im Jahr 2026 mit über 100 kooperierenden Unternehmen erprobt werden. Begleitet wird das Projekt von einem Expertengremium, das am 8. und 9. Juni 2026 erstmals tagte. Dem Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten, der Bundesbank, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesverbands der Deutschen Industrie und großer Unternehmen an. Den Vorsitz hat Walter Radermacher, ehemaliger Präsident des Statistischen Bundesamtes und Generaldirektor des europäischen Statistikamtes Eurostat.
„Im neuen System der Unternehmensstatistiken sehen wir großes Potenzial, die Datenqualität zu erhöhen und gleichzeitig die Wirtschaft zu entlasten“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). „Wir modernisieren das über Jahrzehnte gewachsene, dadurch in Teilen inkohärente System der Unternehmensstatistiken und machen die Datenerhebung deutlich effizienter und digitaler“, so Brand weiter. „Wir wollen dadurch den Bürokratieaufwand der Unternehmen bei diesen Statistiken deutlich senken.“
Aus 26 Statistiken sollen drei werden
Mit dem neuen System der Unternehmensstatistiken werden aus bislang 26 Einzelstatistiken künftig nur noch drei: eine jährliche Strukturstatistik mit konsistenten Ergebnissen über alle Wirtschaftsbereiche, eine bereichsübergreifende Konjunkturstatistik mit Monatsdaten zu Umsatz, Produktion und Aufträgen sowie eine nur noch jährliche detaillierte Produktionsstatistik. Bei den verbleibenden Erhebungen sollen die Unternehmen durch automatisierte Abrufe von Unternehmensdaten, effiziente Digitalisierungsprozesse und die Nutzung von vorliegenden Daten aus Verwaltungsquellen von Meldeaufwand entlastet werden. Der stärkere Einbezug von Daten, die bereits im betrieblichen Rechnungswesen vorliegen, soll die Qualität und den Automatisierungsgrad der gemeldeten Daten steigern. Getreu dem Once-Only-Prinzip wird die Doppelerhebung einzelner Statistikmerkmale künftig konsequent vermieden.
Noch 2026 sollen mit dem ersten Unternehmensstatistikreformgesetz die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 sind freiwillige Testerhebungen mit über 100 Unternehmen vorgesehen, in denen die Datenverfügbarkeit und die geplanten Erhebungsprozesse erprobt werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. Das neue System der Unternehmensstatistiken soll dann stufenweise ab dem Jahr 2031 greifen. Unabhängig von diesen grundlegenden Änderungen im System der Unternehmensstatistiken soll die Wirtschaft bereits ab dem Jahr 2027 durch kurzfristig umsetzbare Streichungen von nationalen statistischen Berichtspflichten befreit werden.
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