05.12.2025

Bundestag beschließt Entlastung für Gastronomie

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent, das hat der Bundestag am Donnerstag (4.12.2026) beschlossen. Das Deutsche Tiefkühlinstitut begrüßt die Entscheidung.

"Die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie schafft Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb, stärkt Existenzen und regionale Wirtschaftskreisläufe und sorgt für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen", erklärt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner. Auch in der Gemeinschaftsverpflegung dürfte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für etwas Entlastung sorgen, so Eichner. "Die Branche leidet schon seit langem massiv unter steigenden Kosten, überbordender Bürokratie, Personalmangel und Ausschreibungsdruck. Um Qualität und Versorgungssicherheit durch eine wettbewerbsfähige Gemeinschaftsverpflegung aber auch dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine gemeinsame Strategie, stabile Strukturen, eine verlässliche Finanzierung und die Anerkennung flexibler TK-Lösungen als Problemlöser – gerade bei begrenzten Mitteln."

Bevor die Regelung wie geplant Anfang 2026 in Kraft treten kann, muss am 19. Dezember noch der Bundesrat zustimmen.

Die Debatte um die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie hat ihren Ursprung in der Corona-Pandemie. Ausgelöst durch die Krise wurde der Satz für Speisen vor Ort zunächst am 1. Juli 2020 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Reduzierung wurde mehrmals verlängert. Seit Januar 2024 galt wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent, der jetzt erneut und dauerhaft auf 7 Prozent reduziert wird.

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