02.06.2025
Tierhaltungslogo: Start um 7 Monate verschoben

Foto/Grafik: BMLEH
Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde.
Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt.
Dazu sagte der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU): „Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten.“
Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll für Verbrauchen Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick schaffen. Sie unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.
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